ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Streetfood Market Austria
Mamapapamoo GmbH, Pummererstraße,  A-4020 Linz
office@streetfoodaustria.com

1.0 Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Der Standbetreiber (im folgenden „Mieter“ genannt) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Marktbetreiber.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Mieters widerspricht der Marktbetreiber ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Mieters durch den Marktbetreiber bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Mieter bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Mieter den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Mieter in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2.0 Stand- und Stromgebühren

2.1 Der Mieter hat eine definierte Standmiete (je nach Standort variabel) an den Marktbetreiber zu entrichten, diese beinhaltet die Bereitstellung von 1 abgesicherten Schuko Stromanschluss und die Kosten der Müllentsorgung.

2.2 Der Standmietzins wird vom Marktbetreiber in Netto ausgewiesen und ist somit noch mit 20% Mehrwertsteuer zu versehen.

2.3 Für eine weitere Stromanlieferung/zufuhr behält sich der Marktbetreiber eine zusätzliche Gebühr vor, welche von Standort zu Standort leicht variieren kann.

3.0 Allgemeine Marktbestimmungen

3.1 Für die Stromversorgung trägt der Marktbetreiber sorge, vorausgesetzt der Mieter liefert im Vorfeld die korrekte Stromanforderung seiner Geräte. Inkludiert im Standpreis ist allerdings nur ein abgesicherter Stromanschluss mit ca. 3 kw Leistung. 16KvA bzw. 32KvA Anschlüsse sind auf Anfrage direkt über uns erhältlich.

3.2 Die Anschlüsse sowie der genaue Stromverbrauch unserer einzelnen Mieter muss im Anmeldeverfahren mitgeteilt werden. Vor Marktbeginn wird die Richtigkeit Ihrer Angaben überprüft.

3.3 Der Mieter hat dafür sorge zu tragen, dass ausreichend (ca.40 Meter) Kabel (für Schukostecker oder Kraftstrom) für die Stromversorgung ab dem Baustromverteiler vorhanden ist.

3.4 Der Mieter ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollten defekte Geräte an einem Stand angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe von 200 Euro netto zu entrichten.

3.5 Das Preis-Leistungsverhältnis beim Streetfood Market muss gewährleistet sein.

Die Streetfoodgäste wollen sich durchkosten, daher begrüßen wir das anbieten von „Taste“ Portionen. Das Preisniveau soll angemessen sein und nicht überzogen.

3.6 Wenn der Mieter Getränke anbieten möchte, bedarf es einer Genehmigung seitens des Marktbetreibers, dieser behält sich das Verkaufsrecht auf Getränke vor.

3.7 Der Mieter trägt für eine ausreichende Beleuchtung seines Standes selbst die Verantwortung.

3.8 Weitere Gegenstände, die der Mieter zur Gestaltung seines Standes mitbringt (Sitzgelegenheiten, Stehtische, etc.), müssen mit dem Marktbetreiber im Vorfeld abgestimmt werden und im Bewerbungsformular benannt werden.

3.9 Unter die kulinarischen Vorgaben für die Mieter fallen selbst produzierte Produkte, auf keinen Fall werden Convenience Produkte (Fertiggerichte) zugelassen.

3.9.1 Qualität, Qualität und Qualität

3.9.2 Regionale Herkunft ist, wenn möglich Voraussetzung. Wer gegen die Punkte 3.9 – 3.9.2 verstößt kann auch noch am Veranstaltungstag abgewiesen werden.

3.10 Behördliche Genehmigungen: Für den Geschäftsbetrieb erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Standplatzmieter bei den zuständigen Stellen selbst zu erwirken. Der Standplatzmieter verpflichtet sich, auf seinen Stand in Verbindung mit der Veranstaltung anzuwendende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die des Lebensmittel und Hygienerechts, des Seuchenrechts, den Handel mit zulässigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts sowie des Zollrechts, zu beachten.

4.0 Buchung

4.1 Der Standbetreiber wählt die teilnehmenden Standbetreiber aufgrund der Bewerbungen aus und verschickt entsprechend eine Zu- oder Absage.

4.2 Über eine Zulassung entscheidet der Marktbetreiber und behält sich vor, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen.

4.3 Mit der Zusage teilen wir dem Standbetreiber einen Platz zu. Wir schicken per Email eine entsprechende Rechnung über die fällige Standmiete an den Standbetreiber.

4.4 Die Anmeldung ist erst mit der Einzahlung der Standmiete und Rücksendung des unterschriebenen Vertrags für den Marktbetreiber verbindlich. Indem der Mieter die Standgebühr überweist, erklärt er sich mit allen in den AGB aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.

4.5 Eine einbezahlter Standgebühren ohne vorheriger Zusage des Marktbetreibers hat keine Standberechtigung und ist von den Marktbetreiber nicht binden. Die Zahlung wird zurück überwiesen. Ein wirksamer Vertrag kommt ausschließlich durch die Zusage des Marktbetreibers zustande.

5.0 Zahlungs- und Stornobedingungen

5.1 Die Standgebühr ist bis 2 Wochen nach Vertragsabschluss zu überweisen jedoch nicht später als 3 Wochen vor der Veranstaltung.

5.2 Bei Nichtzahlung bis zu dem angegebenen Zeitpunkt behält sich der Marktbetreiber vor, den Stand anderweitig zu vergeben.

5.3 Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn behält der Betreiber 50% der Standgebühr ein.

5.4 Bei Stornierungen innerhalb 14 Tagen bis zum gebuchten Markttag selbst wird die Standgebühr nicht mehr zurückerstattet.

6.0 Auf- und Abbaurichtlinien

6.1 Der Mieter muss nach den zeitlichen Angaben des Marktbetreibers auf der für Ihn zugewiesenen Fläche stehen. Der Mieter muss mit dem Marktbetreiber abklären bis wann er in das Marktgelände einfahren kann.

6.2 Die Stände müssen bis 2 Stunde vor Marktbeginn betriebsbereit sein, damit sie behördlich abgenommen werden können.

6.3 Sollte der Mieter nicht bis 2 Stunden vor Marktbeginn betriebsbereit an seinem zugewiesenen Platz stehen, ist der Marktbetreiber berechtigt, die Standplatzierung wieder zu vergeben. In diesem Fall wird die Standgebühr nicht rückerstattet.

6.4 Die zugewiesenen Standflächen müssen beim Aufbau eingehalten werden.

6.5 Der Abbau beginnt direkt nach Ende des letzten Veranstaltungstages,

keinesfalls darf der Mieter bei noch laufendem Betrieb den Abbau beginnen.

6.6 Es dürfen keine Möbel, Müll oder Gegenstände auf dem Areal verbleiben.

Sämtliche zurückgebliebenen Gegenstände werden kostenpflichtig entsorgt.

6.7 Für Produktwerbung sind ausschließlich einfache handgeschriebene Produkttafeln erlaubt, zusätzliche Beachflags, Roll-Ups, sonstige Messe-Werbetafeln, Logos und zu offensive Bildmarken sind nicht erwünscht und werden von unserem Personal beim Aufbau kontrolliert.

7.0 Auflagen und Bestimmungen

7.1 Der Marktbetreiber unterstützt seine Mieter mit einem ausgearbeiteten

Infokatalog (Hygieneanforderungen, Allergeninformationen und benötigte Formulare). Jedoch die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen obliegt ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.

7.2 Mieter welche die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen, müssen Ihren Stand wieder abbauen, die bereits erbrachte Standmiete wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

7.3 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Stand eine Stunde vor Veranstaltung aufgebaut und nicht vor Beendigung des letzten Veranstaltungstages und ohne Absprache mit dem Marktbetreiber teilweise oder ganz geräumt zu haben.

Bei Nichteinhaltung behält sich der Marktbetreiber vor eine Vertragsstrafe von 100 Euro einzuheben.

7.4 Der Mieter verpflichtet sich seinen Stand, mit den angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten (allenfalls mit Personal) besetzt zu halten.

7.5 Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Marktbetreiber erlaubt. Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet.

7.6 Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach B1Q1 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1)

7.7 Die Verwendung von Stroh, Tannenzweigen oder ähnlichen Materialien sowie brennenden Kerzen, Flambieren und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig oder bedürfen einer gesonderten Genehmigung seitens der Feuerpolizei.

7.8 Der Mieter trägt sorge für die ordnungsgemäße Einhaltung sämtlicher Hygienebestimmungen wie Spuckschutz, Kühlung frischer Lebensmittel etc.

7.9 Der Betrieb von empfindlichen elektronischen Geräten (Laptop, PC, usw.) im vom Marktbetreiber zur Verfügung gestellten Stromnetz erfolgt auf eigene Gefahr.

7.10 Das Betreiben von Notstromgeräten (in welcher Form auch immer) ist strengstens untersagt.

8.0 Haftung Standplatz

8.1 Der Mieter verpflichtet sich dazu, die Standfläche so zu verlassen wie sie vorgefunden wurde, andernfalls werden die entstehenden Kosten an ihn weiterverrechnet.

8.1.2 Dies gilt insbesondere für Beschädigung des Gebäudes, sowie für eine über dem Durchschnitt liegende Müllentsorgung.

8.1.3.Eine strikte Mülltrennung ist einzuhalten. (Plastik, Dosen, Buntglas, Weißglas, Biomüll, Papier und Restmüll)

8.2 Zudem haftet der Mieter zu jeder Zeit für seine Waren und Handlung selbst, bereits bei leichter Fahrlässigkeit von sich oder seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden.

8.3 Der Marktbetreiber übernimmt die allgemeine Bewachung der Marktfläche, abgesehen von Personenschäden haftet er nur, wenn ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

8.4 Der Marktbetreiber empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Ausstellerversicherung.

8.5 Für Auflagen die den Mieter betreffen wie z.B. die Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung, die Gewerbeordnung, Lebensmittelgesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Allergenverordnung, ASVG etc. übernimmt der Marktbetreiber keine Haftung aber steht euch bei Fragen gerne zur Seite.

9.0 Ausfall der Veranstaltung

9.1 Sollte der Markt aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Marktbetreiber verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können, werden die Standgebühren nicht zurückerstattet.

9.2 Entscheidet sich der Marktbetreiber dazu den Markt abzusagen, werden die Standgebühren rückerstattet.

9.3 Im Fall von Punkt 9.2 übernimmt der Mieter alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) in jedem Falle selbst.

10.0 Fotografien und Filmproduktionen

10.1 Im Sinne des Marktes und der Mieter ist der Marktbetreiber berechtigt auf dem Markt zu fotografieren und zu filmen.

10.2 Film- und Fotomaterial kann vom Marktbetreiber für Presse und Promotion Zwecke verwendet werden. Dasselbe gilt für die vom Marktbetreiber zugelassene Presse.

10.3 Auch für auf der Homepage hochgeladene Bilddateien und/oder per Email/Download bereitgestelltes Bildmaterial gelten die Bestimmungen von Punkt 10.2

11.0 Akzeptieren der Teilnahmebedingungen

Durch Rücksendung des unterzeichneten Vertrage, sowie Überweisung der Standmiete akzeptiert der Aussteller die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Teilnahmebedingungen.

12.0 Datenschutz

Alle Informationen des Marktbetreibers an den Mieter, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Marktbetreibers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, kopiert oder verwendet werden.

13.0 Anzuwendendes Recht

13.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Marktbetreiber und dem Mieter unterliegen dem österreichischen Recht mit dem Gerichtsstand Linz.

13.2 Die allgemeine Vertragssprache ist Deutsch

Technische Änderungen, Druckfehler und alle Rechte vorbehalten.

Der Marktbetreiber
Mamapapamoo GmbH

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Linz.
Es gilt österreichisches Recht.
Die Vertragssprache ist Deutsch.